JudikaturVwGH

Ra 2024/02/0069 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
03. März 2025

Wieviel als Messtoleranz von der gemessenen Geschwindigkeit abzuziehen ist, muss im Rahmen des Sachverhalts festgestellt werden, sohin stellt die Messgenauigkeit von Abstands- und Geschwindigkeitskontrollsystemen keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage dar. Als taugliche Beweismittel, um verlässliche Rückschlüsse und damit Feststellungen über die Messtoleranz des konkreten Gerätes machen zu können, sind etwa die Gebrauchsanweisung bzw. die Betriebsanleitung des Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerätes, allenfalls die Beiziehung eines verkehrstechnischen Sachverständigen, anzusehen (VwGH 8.5.2018, Ra 2018/02/0083; VwGH 27.11.2018, Ra 2018/02/0252).

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