Ra 2024/01/0057 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Richtet sich eine Amtsrevision ausschließlich gegen die Aufhebung des Straferkenntnisses im Umfang der Bestrafung wegen einer von mehreren Verwaltungsübertretungen, ist neben der insofern nur teilweise bekämpften Aufhebung des Straferkenntnisses auch der damit untrennbar verbundene einheitliche Ausspruch nach § 52 Abs. 8 VwGVG (vgl. zur untrennbaren Verbundenheit der Entscheidung über den Beitrag des Bestraften zu den Kosten des Strafverfahrens mit der Hauptsache des Verwaltungsstrafverfahrens VwGH 9.11.2022, Ra 2021/02/0228, Rn. 7) von der Anfechtung durch die Amtsrevision umfasst.