JudikaturVwGH

Ra 2021/02/0228 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
09. November 2022

Da die Vorschreibung von Barauslagen gemäß § 52 Abs. 3 VwGVG 2014 die Bestrafung des Beschuldigten voraussetzt, ist mit der Aufhebung des in der Hauptsache des Verwaltungsstrafverfahrens ergangenen Erkenntnisses gemäß § 42 Abs. 3 VwGG die Rechtsgrundlage für den angefochtenen Beschluss über den Ersatz von Barauslagen weggefallen (vgl. VwGH 27.4.2020, Ra 2019/11/0077).

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