Ra 2023/21/0192 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Zweck der Informationspflicht über die Gründe der Festnahme bzw. Anhaltung ist es, den Festgenommenen in die Lage zu versetzen, die Rechtmäßigkeit der Festnahme zu beurteilen und gegebenenfalls einen entsprechenden Rechtsbehelf zu erheben, also effektiven Rechtsschutz gegen die Festnahme (und die darauf gegründete Anhaltung) zu erlangen (VwGH 13.12.2023, Ra 2023/21/0091; VfGH 29.9.1997, B 3059/96). Die konkrete Information über den Grund der Festnahme ist nicht nur eine Voraussetzung, um einen effektiven Rechtsschutz gegen die der Festnahme unmittelbar folgende Anhaltung zu gewährleisten, sondern auch hinsichtlich der Festnahme selbst (VwGH 22.10.2024, Ra 2024/01/0289).