Ra 2023/21/0192 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Rechtswidrigkeit einer auf § 40 BFA-VG 2014 gestützten Festnahme bzw. Anhaltung kann vorliegen, wenn die festgenommene Person entgegen der im Einklang mit den Verfassungsbestimmungen des Art. 4 Abs. 6 PersFrSchG 1988 und des Art. 5 Abs. 2 MRK stehenden Anordnung des § 41 Abs. 1 BFA-VG 2014 nicht ehestens in einer ihm verständlichen Sprache über die Gründe der Anhaltung informiert wurde (VwGH 31.8.2023, Ra 2023/21/0044; VwGH 12.4.2005, 2003/01/0490).