Ro 2023/17/0004 1 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Ein pauschales oder nur ganz allgemein gehaltenes Vorbringen ohne Herstellung eines Fallbezuges und ohne jede fallbezogene Verknüpfung mit der angefochtenen Entscheidung reicht nicht aus eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufzuzeigen.
…Wird der Revisionspunkt unmissverständlich ausgeführt, so ist er einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Revision nicht zugänglich (vgl. VwGH 24.6.2024, Ra 2022/17/0004, mwN). 5 Gegenstand des angefochtenen Erkenntnisses war die Nichtzuerkennung des durch den Revisionswerber begehrten Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 sowie…
…Befangenheit vor und war der Ablehnungsantrag vom 27.11.2025 daher spruchgemäß zurückzuweisen. Ein abgesondertes Rechtsmittel ist gegen den gegenständlichen verfahrensleitenden Beschluss nicht zulässig (vgl. VwGH 20.09.2023, Ro 2023/13/0015, mwN). Ein Informationsblatt bezüglich der Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung gemäß § 52 Abs. 1 BFA-VG wird dem gegenständlichen Beschluss noch einmal als…
…nach ständiger Rechtsprechung des VwGH Richtlinien des UNHCR und der EUAA (früher: EASO) besondere Beachtung zu schenken ist („Indizwirkung“; vgl zB VwGH 26.11.2024, Ro 2023/14/0001; 25.06.2024, Ra 2024/18/0151). Diese Indizwirkung bedeutet zwar nicht, dass die Asylbehörden oder das Bundesverwaltungsgericht in Bindung an entsprechende Empfehlungen in den…
…bei ihr eingebrachten Antrag mittels Bescheid zu entscheiden. Fehlt es an der Säumnis der Behörde, so ist die Säumnisbeschwerde zurückzuweisen.“ (VwGH vom 31.01.2024, Ko 2023/03/0004, VwGH vom 09.06.2020, Ra 2020/10/0016). „Mit Blick auf die Revisionsausführungen sei im Übrigen klarstellend darauf verwiesen, dass nach Erledigung eines Antrages - und…
…Aufhebung des vorliegend angefochtenen Bescheides könnte die – bereits untergegangene – BF rechtlich nicht mehr günstiger stellen (vgl. VwGH 11.10.2016, Ro 2014/11/0058; 27.07.2016, Ro 2016/17/0019; 31.03.2016, Ro 2016/02/0002), weshalb die oben dargelegten Voraussetzungen vorliegen. Folglich war die Beschwerde gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG iVm Art. 132…
…die Begründung des Verwaltungsgerichts für die Zulässigkeit der Revision nicht ausreicht, oder er andere Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung für relevant erachtet (vgl. VwGH 13.6.2024, Ro 2024/01/0004, mwN). Vorliegend behauptet die Revision eine Abweichung von näher zitierter Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Beweiswürdigung und Begründungspflicht im Rahmen der Prüfung der Irreführungsabsicht der revisionswerbenden…