Ra 2023/15/0109 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Wiederaufnahmebescheid und der neue Sachbescheid sind zwei Bescheide, die jeder für sich einer Bescheidbeschwerde zugänglich sind bzw. der Rechtskraft teilhaftig werden können (vgl. Ritz, BAO5, § 307 Tz 7, mwN).