JudikaturVwGH

Ra 2023/15/0072 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2023

Die Besteuerung geldwerter Vorteile im Sinne des § 15 EStG 1988 hat unabhängig davon zu erfolgen, ob sie Dienstnehmern mittels individueller Vereinbarungen (Dienstverträgen etc.) eingeräumt werden oder ob sie Dienstnehmern aufgrund von Bestimmungen des GehG 1956 erwachsen.

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