JudikaturVwGH

Ra 2023/09/0066 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
05. September 2023

Wird ein Erkenntnis durch die Bewilligung der Wiederaufnahme des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nach Erhebung der Revision ex tunc beseitigt, ist bereits dadurch das rechtliche Interesse der revisionswerbenden Partei an einer Sachentscheidung über ihre Revision weggefallen (VwGH 26.4.2010, 2007/01/1186).

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