Ro 2023/06/0012 2 – Vwgh Rechtssatz
Im Fall einer unzulässigen Verwendungsänderung im Sinn des § 6 lit. c Krnt BauO 1996 hat die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes gemäß § 36 Abs. 1 leg. cit. durch Untersagung der unzulässigen Verwendung zu erfolgen.
BO 1996 hat die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes gemäß § 36 Abs. 1 leg. cit. durch Untersagung der unzulässigen Verwendung zu erfolgen (vgl. VwGH 12.2.2024, Ro 2023/06/0012, Rn. 11). In dieser Rechtsprechung wird nicht darauf abgestellt, dass aufgrund der unzulässigen Verwendungsänderung ein "aliud" vorliegt. § 36 Abs. 1 K-BO 1996 stellt…
…rechtmäßigen Zustandes gemäß § 36 Abs. 1 leg. cit. durch Untersagung der unzulässigen Verwendung zu erfolgen (vgl. VwGH 12.2.2024, Ro 2023/06/0012, Rn. 11). In dieser Rechtsprechung wird nicht darauf abgestellt, dass aufgrund der unzulässigen Verwendungsänderung ein „aliud“ vorliegt. § 36 Abs. …
…gleichsam zu suchen, noch berechtigt, von Amts wegen erkannte Gründe, die zur Zulässigkeit einer Revision hätten führen können, aufzugreifen (vgl. etwa VwGH 30.4.2024, Ro 2023/05/0005, Rn. 14, mwN). 9 Zur Zulassungsbegründung des Verwaltungsgerichtes : 10 Zweck der Begründungspflicht nach § 25a Abs. 1 zweiter Satz…
…dortigen Haushalt nicht geführt habe. Das räumliche Naheverhältnis der Revisionswerberin würde anlässlich jeder Vermietung der gesamten Wohnung aufgegeben (Hinweis auf VwGH 18.4.2023, Ra 2023/06/0042). 16 Zu vergleichbaren Sachverhalten und Rechtsfragen hat sich der Verwaltungsgerichtshof mittlerweile mehrfach im Rahmen von Zurückweisungen der jeweiligen Revisionen geäußert (vgl. zur insoweit…
…es um die Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen in diesem Zusammenhang geht“. 10 5.1. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 18. April 2023, Ro 2020/06/0004, zur mit § 2 Abs. 1 lit. a Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz inhaltlich insoweit vergleichbaren Bestimmung des § 5 Z …
…der Kumulationsprüfung nur gleichartige Projekte, d.h. ausschließlich andere öffentlich zugängliche Stehplätze für Kraftfahrzeuge, berücksichtigt worden, was jedoch der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes widerspreche (VwGH 21.12.2023, Ra 2023/04/0109; 17.12.2019, Ro 2018/04/0012). 8. Die belangte Behörde legte dem Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden zusammen mit dem Behördenakt am 27.06.2024, hg. eingelangt am 03.07.2024, vor. Im Vorlageschreiben wies die belangte…
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