Ra 2023/03/0173 2 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen im Sinne des § 12 Abs. 1 WaffG 1996 ist nicht mit der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung nach § 8 WaffG 1996 gleichzusetzen (in diesem Sinne VwGH 6.12.2021, Ra 2021/03/0284).
…Art. 6 EMRK) entschieden, vielmehr handelt es sich dabei um eine administrativrechtliche Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Ordnung (vgl. VwGH 17.4.2024, Ra 2023/03/0173, mwN). Das Verfahren zur Verhängung eines Waffenverbotes ist kein Verwaltungsstrafverfahren nach dem VStG (vgl. VwGH 22.11.2023, Ra 2022/03/0216, mwN), weswegen…
eine strafrechtliche Anklage (vgl. Art. 6 EMRK) entschieden, vielmehr handelt es sich dabei um eine administrativrechtliche Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Ordnung (vgl. VwGH 17.4.2024, Ra 2023/03/0173, mwN). Das Verfahren zur Verhängung eines Waffenverbotes ist kein Verwaltungsstrafverfahren nach dem VStG (vgl. VwGH 22.11.2023, Ra 2022/03/0216, mwN). Vielmehr hat der VwGH…
…die der Verwaltungsgerichtshof uneinheitlich oder noch nicht beantwortet haben soll (vgl. zu diesen Anforderungen aus der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes etwa VwGH 17.4.2024, Ra 2023/03/0173, Rn. 12, mwN). 16 Soweit dazu abschließend ausgeführt wird, die Beweisergebnisse reichten nicht aus, um gesicherte Feststellungen dazu zu treffen, dass beim Betanken des…
…die der Verwaltungsgerichtshof uneinheitlich oder noch nicht beantwortet haben soll (vgl. zu diesen Anforderungen aus der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes etwa VwGH 17.4.2024, Ra 2023/03/0173, Rn. 12, mwN). 20 Das Verwaltungsgericht hat das Beschwerdevorbringen zur unterbliebenen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht wie oben dargestellt behandelt, wenn auch verworfen. Auf…
…zu subsumieren sind, ist vielmehr eine im Rahmen der rechtlichen Beurteilung von der Behörde bzw. dem Verwaltungsgericht vorzunehmende Beurteilung (vgl. VwGH 17.4.2024, Ra 2023/03/0173, mwN). 19 In der Revision werden somit keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B VG grundsätzliche Bedeutung…
…Bedeutung dann nicht vorliegt, wenn es trotz fehlender Rechtsprechung auf Grund der eindeutigen Rechtslage keiner Klärung durch den Verwaltungsgerichtshof bedarf, siehe etwa VwGH 23.7.2024, Ra 2023/11/0057, mwN). 26 Auf dem Boden des Vorbringens in der Zulässigkeitsbegründung der Revision besteht im konkreten Fall auch kein Anlass zu bezweifeln, dass die…