JudikaturVwGH

Ra 2022/21/0215 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
29. Januar 2025

Die Beurteilung der (Un-)Zumutbarkeit bzw. der faktischen (Un-)Möglichkeit der Beschaffung eines gültigen Reisedokuments iSd § 88 Abs. 2a FrPolG 2005 stellt eine einzelfallbezogene Beurteilung dar, die - wenn sie auf einer verfahrensrechtlich einwandfreien Grundlage erfolgte und in vertretbarer Weise im Rahmen der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze vorgenommen wurde - nicht erfolgreich mit Revision im Sinn des Art. 133 Abs. 4 B-VG bekämpft werden kann (vgl. etwa VwGH 27.7.2023, Ra 2021/21/0363).