Das Revisionsverfahren wird bis zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-222/22 über die mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. März 2022, EU 2022/0001 (Ro 2020/01/0023), vorgelegte Frage ausgesetzt.