Ra 2022/17/0155 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Aus Arbeitsvorverträgen, Bestätigung über die "Reservierung" eines Arbeitsplatzes und Absolvierung einer Ausbildung ist keine erhebliche berufliche Integration abzuleiten. Diese Umstände stellen sich vielmehr als (bloße) Vorbereitung einer künftigen Berufstätigkeit nach einem länger dauernden Inlandsaufenthalt dar, der im Rahmen der Interessenabwägung iSd Art. 8 MRK kein entscheidendes Gewicht beizumessen ist (Hinweis VwGH 19.4.2012, 2011/21/0014).