Ra 2022/13/0072 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO (wenn sie nicht ausreichend beantwortet wurde) würde dazu führen, dass für eine Schätzung von Aufwendungen nach § 184 BAO kein Raum bliebe (vgl. VwGH 25.4.2013, 2013/15/0155, mwN) und die geltend gemachten Ausgaben zur Gänze nicht zu berücksichtigen wären (vgl. VwGH 18.3.2022, Ra 2020/13/0016, mwN).