JudikaturVwGH

Ra 2022/05/0099 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 2022

Eine Beschränkung der maximalen Anzahl an Bewohnern einer Wohneinheit ist der Bestimmung des § 16 NÖ ROG 2014 nach deren eindeutigem Wortlaut nicht zu entnehmen.

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