Ra 2022/04/0063 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Gemäß § 369 Abs. 1 BVergG 2018 hat der Bieter gegen den Auftraggeber bei einem hinreichend qualifizierten Vergaberechtsverstoß Anspruch auf Ersatz der Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren. Dieser Schadenersatzanspruch umfasst auch die Vertretungskosten im Zusammenhang mit einem auf Nichtigerklärung einer vergaberechtswidrigen Ausschreibung gerichteten Verfahren (vgl. etwa OGH 25.4.2023, 10 Ob 13/23v, Rn. 10, mwN).