JudikaturVwGH

Ro 2022/04/0008 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2022

Die Ermittlung des Sachverhaltes in einem Verfahren liegt im öffentlichen Interesse und kann grundsätzlich die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigen (vgl. etwa im Zusammenhang mit der Übermittlung einer Niederschrift zur Klärung der Sache bzw. zur Untermauerung des Prozessstandpunktes VwGH 26.6.2018, Ra 2017/04/0032, Rn. 32). (hier: Aus dem Umstand, dass einer Dienstaufsichtsbeschwerde bestimmte medizinische Unterlagen angeschlossen waren, kann für sich allein nicht darauf geschlossen werden, dass die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte [und seien diese auch in der Dienstaufsichtsbeschwerde genannte Personen, die zur Ermittlung des Sachverhaltes grundsätzlich beitragen können] zur Entkräftung der Vorwürfe erforderlich sein können.).

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