Ra 2022/02/0166 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Behörde trifft eine (amtswegige) Ermittlungspflicht nur bei konkreten Hinweisen, welche den Zustellvorgang in Frage stellen (vgl. VwGH 29.3.2001, 2001/20/0109).