JudikaturVwGH

16 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2023

Da gemäß § 141 Z 2 BörseG 2018 die fortgesetzte Nichterfüllung einer Mitteilungs- oder Veröffentlichungspflicht unter Strafe steht, handelt es sich um ein Dauerdelikt, das durch eine nicht korrekte Beteiligungsmeldung nicht beendet wird.

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