Ra 2021/21/0188 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Insoweit der Fremde vermeint, das VwG hätte vor Erlassung der Entscheidung betreffend Rückkehrentscheidung und Einreiseverbot nochmals Parteiengehör gewähren müssen, geht dies ins Leere, weil es am Fremden gelegen wäre, allfällige maßgebliche Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen von sich aus dem VwG mitzuteilen (vgl. VwGH 4.4.2019, Ra 2018/21/0169).