Ra 2021/21/0157 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die strafgerichtliche Unbescholtenheit eines Fremden muss nicht in jedem Fall zu einer positiven Gefährdungsprognose führen. Vielmehr kann sich auch aus besonderen Umständen in dessen Person eine vom Fremden ausgehende Gefährlichkeit ergeben (vgl. VwGH 24.4.2020, Ra 2020/21/0008, VwGH 4.4.2019, Ro 2018/01/0014).