JudikaturVwGH

Ra 2021/16/0076 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
31. Oktober 2023

Bei Besuch einer Einrichtung im Sinne des § 3 des StudFG 1992 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe ab dem zweiten Studienjahr nur dann, wenn für das jeweils vorhergehende Studienjahr die Ablegung näher geregelter Prüfungen - im näher geregelten Ausmaß - nachgewiesen wird.

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