Ra 2021/16/0076 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei Besuch einer Einrichtung im Sinne des § 3 des StudFG 1992 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe ab dem zweiten Studienjahr nur dann, wenn für das jeweils vorhergehende Studienjahr die Ablegung näher geregelter Prüfungen - im näher geregelten Ausmaß - nachgewiesen wird.