JudikaturVwGH

Ra 2021/16/0075 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2022

Ein Hinweis im Sinne des § 25 Abs. 1a GebAG 1975 muss "rechtzeitig auf die voraussichtlich entstehende Gebührenhöhe " und damit jedenfalls vor Anfall der Gebühren erfolgen.

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