Ra 2021/16/0075 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Ein Hinweis im Sinne des § 25 Abs. 1a GebAG 1975 muss "rechtzeitig auf die voraussichtlich entstehende Gebührenhöhe " und damit jedenfalls vor Anfall der Gebühren erfolgen.