JudikaturVwGH

Ra 2021/15/0072 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2022

Wenn in der Beschwerdesache eine Beschwerdevorentscheidung ergangen ist, kann das VwG in der meritorischen Beschwerdeentscheidung nur die an die Stelle des Ausgangsbescheides (Erstbescheides) getretene Beschwerdevorentscheidung aufheben, abändern oder bestätigen, weil im Verfahren nach dem VwGVG 2014 dem Ausgangsbescheid durch die Beschwerdevorentscheidung endgültig derogiert wird.

Rückverweise