JudikaturVwGH

Ra 2025/16/0010 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
14. August 2025

In einem Verfahren nach der BAO ist - anders als in Verfahren nach dem VwGVG - gemäß § 279 Abs. 1 BAO der "angefochtene Bescheid", also der erstinstanzliche Bescheid vom VwG abzuändern oder aufzuheben. Die Beschwerdevorentscheidung, deren Wirksamkeit gemäß § 264 Abs. 3 BAO durch den Vorlageantrag nicht berührt wird, tritt mit dem Ergehen der abschließenden meritorischen Beschwerdeerledigung aus dem Rechtsbestand (vgl. VwGH 29.6.2022, Ra 2021/15/0072; 16.11.2022, Ra 2020/15/0040, je mwN).