Rückverweise
Die Nichtdurchführung einer beantragten mündlichen Verhandlung führt ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch nicht dazu, die volle Unbefangenheit der Richterin in Zweifel zu ziehen.
…Beweisaufnahme gilt hingegen - anders als beispielsweise im Streitverfahren vor den Zivilgerichten - im Abgabenverfahren und somit auch im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht nicht (vgl VwGH 25.5.2023, Ra 2021/13/0102; 15.5.2019, Ra 2018/13/0006, mwN). Die betreffenden Aktenteile sind vom Bundesfinanzgericht folglich unabhängig davon, ob deren Inhalt verlesen wird, zu berücksichtigen, auch wenn es…
…vgl. z.B. VwGH 16.03.1993, 89/14/0254 ; VwGH 15.05.2003, 2002/01/0580 ; VwGH 29.07.2004, 2004/16/0058 ; VwGH 27.06.2018, Ra 2017/15/0051 ; VwGH 20.10.2021, Ra 2021/13/0063 ; vgl. auch Ritz/Koran, BAO 8 , § 308 Tz 17). Ein Steuerberater hat die Organisation seines Kanzleibetriebes so einzurichten, dass die richtige Vormerkung von…
…“ zutage getreten oder vom Antragsteller vorgebracht worden, ermöglicht auch nach der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Zurückweisung des Folgeantrages wegen entschiedener Sache (VwGH 27.01.2022, Ra 2021/01/0417). Das gilt auch dann, wenn zwar neue Elemente oder Erkenntnisse vorliegen, die Änderungen aber lediglich Umstände betreffen, die von vornherein zu keiner anderen…
…VwGH 18.04.1996, Zl. 95/20/0239; VwGH 16.02.2000, Zl. 99/01/0397), sondern erfordert eine Prognose (vgl. VwGH 22.01.2021, Ra 2021/01/0003) Verfolgungshandlungen die in der Vergangenheit gesetzt worden sind, können im Rahmen dieser Prognose ein wesentliches Indiz für eine Verfolgungsgefahr sein (vgl. VwGH 09.03.1999, Zl. 98/01/0318; jüngst VwGH 23.02.2021, …
…faires Verfahren gerügt wird, genügt der Hinweis, dass verfassungsrechtliche Rechtsfragen nicht zur Zulässigkeit der Revision führen können (vgl. etwa VwGH 29.6.2022, Ro 2021/15/0007; 5.2.2021, Ra 2019/13/0109). 16 Da in der Revision somit insgesamt keine Rechtsfragen aufgeworfen werden, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B VG…
…BAO bezieht sich damit auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres. Entscheidend ist, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren (vgl. etwa VwGH 13.11.2019, Ra 2019/13/0102 ; 14.8.2024, Ra 2023/13/0159 m.w.N.; 8.9.2025, Ra 2024/15/0064). Die abgabenfestsetzende Stelle ist das zuständige Betriebsveranlagungsteam (vgl. VwGH 17.5.2023, Ro 2023/13/0008…
…concreto die Eignung zukommt, ein Recht oder Rechtsverhältnis für die Zukunft klarzustellen und dadurch die Gefährdung eines subjektiven Rechts des Antragstellers zu beseitigen (VwGH 24.05.2022, Ra 2021/11/0116). Es ist im gegenständlichen Fall nicht ersichtlich, inwieweit die vom Beschwerdeführer begehrte Feststellung der Befangenheit seines Dienstvorgesetzten ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung bzw…