Ra 2021/13/0096 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der das Recht auf Vorsteuerabzug ausübende Steuerpflichtige hat grundsätzlich nachzuweisen, dass der Erbringer der Dienstleistungen, für die dieses Recht ausgeübt wird, Steuerpflichtiger war (vgl. EuGH 15.9.2016, Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos, C-516/14, Rn 46).