Ra 2021/13/0086 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das Finanzamt ist gemäß § 265 Abs. 5 BAO Partei im Verfahren vor den VwG. Gemäß § 115 Abs. 2 BAO ist den Parteien Parteiengehör zu gewähren. Die Parteien sind von den Ergebnissen des Beweisverfahrens in Kenntnis zu setzen und ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. VwGH 25.10.2000, 94/13/0148).