Ra 2021/11/0007 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der VwGH hat bereits ausgeführt, dass es zwar gegen die Vertrauenswürdigkeit des Arztes sprechen kann, wenn dieser in seinen Publikationen und Vorträgen unmissverständlich zum Ausdruck bringt, er würde die nach dem Stand der ärztlichen Wissenschaft gebotenen Impfungen in einer konkreten Behandlungssituation nicht verabreichen oder seinen Patienten von derartigen Impfungen ohne Aufklärung über die seiner Meinung entgegengesetzte Auffassung abraten. Eine derartige Prognose kann jedoch nur auf der Basis konkreter Ermittlungen (wie etwa einer Befragung der Partei) getroffen werden (vgl. VwGH 24.7.2013, 2010/11/0075).