JudikaturVwGH

Ra 2021/09/0174 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 2021

Dass eine gleichartige, ähnliche Rechtsfrage in einem anderen Verfahren zu klären ist, bedeutet noch nicht, dass eine Vorfrage iSd. § 38 AVG und damit ein Fall der Aussetzung des Verfahrens nach dieser Bestimmung gegeben ist (vgl. VwGH 24.2.2016, Ra 2015/09/0128).

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