JudikaturVwGH

Ra 2021/08/0075 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2022

Die Pandemielage enthob das BVwG nicht von der Verpflichtung zur Durchführung einer Verhandlung, die im Übrigen nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Z 1 iVm § 6 Abs. 1 COVID-19-VwBG auch mit den Mitteln der Telekommunikation erfolgen hätte können.

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