Ra 2021/05/0002 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Auch ein "Punktnachbar" kann seine Nachbarrechte (nur) geltend machen, soweit diese nach Lage des Nachbargrundstückes betroffen sein können (vgl. VwGH 2.8.2018, Ra 2018/05/0196, mwN).