Ra 2021/01/0416 1 – Vwgh Rechtssatz
Im Fall einer zulässigen Revision ist der Verwaltungsgerichtshof nicht auf die in der Revision aufgeworfenen Rechtsfragen beschränkt (vgl. VwGH 15.10.2015, Ra 2014/11/0065; 20.10.2016, Ra 2016/21/0289).
Gerichtshof auch eine andere als die in der Revision aufgezeigte Rechtswidrigkeit aufgreifen, wenn die Revision die Zulässigkeitsschwelle überschritten hat (vgl. zu all dem VwGH 25.8.2022, Ra 2021/01/0416, Rn. 15, mwN).…
…Begründetheit der Furcht vor Verfolgung iSd Art. 4 Abs. 4 Statusrichtlinie und damit als Indiz für eine mögliche Verfolgung anzusehen (vgl. dazu etwa VwGH 18.07.2022, Ra 2021/18/0416, Rn. 14, mwN). Um als „Verfolgung“ bzw. „Verfolgungshandlung“ nach § 2 Abs. 1 Z 11 AsylG 2005 iVm Art. 9 Abs…
…der Stadt Wien“ (vgl. zur Zuständigkeit des Bürgermeisters der Stadt Wien und nicht des Magistrates für Angelegenheiten des PStG 2013 VwGH 25.8.2022, Ra 2021/01/0416, mwN) erhobene Beschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass eine Revision unzulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen aus, diese…
…abgesprochen wurde (vgl. zur Zuständigkeit des Bürgermeisters der Stadt Wien, und nicht des Magistrates, für Angelegenheiten des PStG 2013 VwGH 25.8.2022, Ra 2021/01/0416, Rn. 17, mwN; vgl. zum Wegfall des Rechtschutzinteresses der Revision gegen einen die Säumnisbeschwerde zurückweisenden Beschluss durch nachträgliche Erlassung des begehrten Bescheids durch…
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