JudikaturVwGH

Ra 2016/21/0289 8 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2016

Angesichts des Vorliegens eines aus der Sicht des VwG nicht eindeutigen Falles ist die nicht weiter begründete Annahme des VwG, es hätten die Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 Z 1 BFA-VG 2014 für die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung für eine Beschwerde (Erforderlichkeit der "sofortigen" Ausreise des Fremden) vorgelegen, nicht nachvollziehbar. Das gilt folglich auch für die gemäß § 55 Abs. 4 FrPolG 2005 daran anknüpfende Nichterteilung einer Frist für die freiwillige Ausreise.

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