Ra 2020/12/0015 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die zu beurteilende Verwaltungssache stellt im Revisionsfall die Bemessung eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens durch die dafür zuständige Dienstbehörde aufgrund bestimmter Vorfälle (hier: der Belästigung durch einen Vorgesetzten) dar, die ein unteilbares Ganzes bildet (vgl. VwGH 6.11.2019, Ra 2018/12/0011). Die Antragsausweitung auf einen höheren Schadenersatzbetrag fand daher jedenfalls im Rahmen derselben Verwaltungssache statt und war daher zulässig.