JudikaturVwGH

Ra 2020/12/0015 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. Dezember 2020

Die zu beurteilende Verwaltungssache stellt im Revisionsfall die Bemessung eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens durch die dafür zuständige Dienstbehörde aufgrund bestimmter Vorfälle (hier: der Belästigung durch einen Vorgesetzten) dar, die ein unteilbares Ganzes bildet (vgl. VwGH 6.11.2019, Ra 2018/12/0011). Die Antragsausweitung auf einen höheren Schadenersatzbetrag fand daher jedenfalls im Rahmen derselben Verwaltungssache statt und war daher zulässig.

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