JudikaturVwGH

Ra 2020/12/0015 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. Dezember 2020

Wird ein Bediensteter von einem bestimmten Vorgesetzten belästigt, so ist als wirksame Maßnahme um Abhilfe zu schaffen, etwa die Versetzung des Belästigers an eine andere Dienststelle anzusehen. Bei Konflikten und Spannungen aus unrechtmäßigen Handlungen eines Bediensteten ist der für die unrechtmäßigen Handlungen verantwortliche Bedienstete zu versetzen, auch wenn er ein Vorgesetzter ist (vgl. VwGH 13.9.2007, 2006/12/0132). Belästigungen iSd. § 7d BEinstG bilden unrechtmäßige Handlungen.

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