JudikaturVwGH

Ra 2020/06/0106 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
11. Mai 2020

Die Manuduktionspflicht gemäß § 13a AVG umfasst Rechtshandlungen außerhalb des vor der Behörde geführten Verfahrens von vornherein nicht (vgl. VwGH 30.4.2013, 2011/05/0128, mwN). Da die Baubehörde nunmehr (seit LGBl. Nr. 47/2017) die sofortige Verfügung der Herstellung des rechtmäßigen Zustandes anordnen kann, besteht für die Baubehörde kein Anlass auf die Möglichkeit einer Antragstellung hinzuweisen.

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