Ra 2020/03/0109 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der nunmehrige § 17 Abs. 3 ORF-G 2001 entspricht (wortgleich) dem § 17 Abs. 4 ORF-G idF vor der Novelle BGBl. I Nr. 50/2010. Mit dieser Novelle wurden u.a. - insbesondere in Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste - Begriffsbestimmungen (§ 1a) in das ORF-G 2001 eingefügt, wobei die Definition des Sponsorings in § 1a Z 11 ORF-G 2001 der bislang in § 17 Abs. 1 ORF-G 2001 enthaltenen folgte, und die Bestimmungen über die "Kommerzielle Kommunikation" im 3. Abschnitt (§§ 13 bis 17) neu gefasst. Bei der Neufassung des § 17 ORF-G 2001, mit der die Definition von Sponsoring (bzw. "Patronanzsendungen") von § 17 Abs. 1 in den § 1a Z 11 verschoben wurde, unterblieb allerdings (offenkundig wegen eines redaktionellen Versehens) die Anpassung der Formulierung in § 17 Abs. 3 (neu) ORF-G 2001 durch Verweis auf § 1a Z 11 ORF-G 2001, und es wurde die bisherige Textierung "Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information dürfen nicht im Sinne von Abs. 1 finanziell unterstützt werden" beibehalten, obwohl der nunmehrige Abs. 1 des § 17 ORF-G 2001 nicht mehr (wie vor der Novelle) Sponsoring definiert, sondern - bisher in Abs. 2 enthaltene - Anforderungen an gesponserte Sendungen festlegt. Gleichwohl ist, unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs, der Genese der in Rede stehenden Vorschriften und der Gesetzesmaterialien (diese [ErlRV 611 Blg 24. GP] führen nicht nur aus, dass "die Sponsoringdefinition [in § 1a Z 11] dem geltenden § 17 einschließlich Hörfunk" entspricht, sie halten auch fest, dass "die Regelungen in § 17... vollumfänglich den Bestimmungen der AVMD-RL" entsprechen) klar, dass mit der Regelung des nunmehrigen § 17 Abs. 3 ORF-G 2001 ebenso wie mit dem vormaligen § 17 Abs. 4 ORF-G 2001 ein Verbot des Sponsorings von Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information festgelegt wird. § 17 Abs. 3 ORF-G 2001 verbietet also, wenngleich sprachlich verunglückt, das Sponsoring von Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information.