Ra 2020/02/0001 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Auskunftsersuchen bringen im Normallfall streng sachverhaltsbezogene Rechtsfragen mit sich, die keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben. Schon deshalb sind solche Fälle in der Regel nicht als Rechtsfragen im Sinn von Art. 133 Abs. 4 B-VG zu qualifizieren (VwGH 27.11.2018, Ra 2017/02/0141).