Ra 2019/12/0031 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Beurteilung, ob der Beamte auf die vorgelegte ärztliche Bescheinigung vertrauen darf, kommt es nur auf die Kenntnis der medizinischen Beurteilung an, die jener des privat beigezogenen Arztes entgegensteht (vgl. VwGH 30.1.2019, Ra 2018/12/0037; VwGH 30.1.2019, Ra 2018/12/0007).