JudikaturVwGH

Ro 2018/15/0005 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2019

Ein Antrag iSd § 205 Abs. 6 lit. b BAO kann auch im Zuge eines Beschwerdeverfahrens gestellt werden (vgl. Ritz, BAO6, § 205 Tz 51; vgl. auch - zu einem Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO - VwGH 24.1.2018, Ra 2017/13/0023). § 205 Abs. 6 lit. b BAO ermöglicht aber lediglich eine Herabsetzung von Nachforderungszinsen, nicht hingegen eine darüber hinausgehende Verzinsung eines Guthabens zugunsten des Abgabepflichtigen.

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