JudikaturVwGH

Ra 2018/14/0286 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2019

Wurde die Säumnisbeschwerde vor Ablauf der Frist eingebracht, ist sie als unzulässig zurückzuweisen und wird auch nicht nach Ablauf der Frist zulässig, wenn die Behörde weiterhin säumig ist (vgl. VwGH 15.1.1998, 96/07/0096; siehe auch VwGH 28.1.2004, 2003/12/0147).

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