JudikaturVwGH

Ra 2018/13/0062 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2021

Die Verweigerung der Akteneinsicht in einem anhängigen Verfahren kann im Allgemeinen nur mit dem Rechtsmittel gegen den das Verfahren abschließenden Bescheid bekämpft werden (vgl. VwGH 29.5.2018, Ro 2017/15/0021). Dieser Grundsatz kommt aber dann nicht zum Tragen, wenn ein die Angelegenheit abschließender Bescheid nicht in Betracht kommt. In solchen Verfahren hat über die Verweigerung der Akteneinsicht ein im Instanzenzug anfechtbarer Bescheid zu ergehen (vgl. z.B. VwGH 23.5.2000, 2000/11/0100, mwN; 28.1.2004, 2003/12/0173; 1.9.2010, 2009/17/0153).

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