JudikaturVwGH

Ra 2018/13/0062 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2021

Aufsichtsmaßnahmen nach § 143 BAO dienen dazu, Informationen darüber zu gewinnen, ob ein Abgabenverfahren einzuleiten, weiterzuführen oder abzuschließen ist (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, § 143, 1598). Diese Maßnahmen erfolgen sohin in einem Verfahren zur Prüfung der Frage, ob bescheidförmige Maßnahmen zu setzen sind. Schon damit liegt ein behördliches Verfahren vor, zu dem (an sich) Akteneinsicht zu gewähren ist.

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