JudikaturVwGH

Ro 2018/09/0003 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2020

Neben den positiven Religionsfreiheiten können Eingriffe in die negative Religionsfreiheit vor allem Handlungsverpflichtungen, wie religiöse Handlungen oder sonstige Formen religiöser Ehrerbietung sein (vgl. VfGH 9.3.2011, G 287/09). (Hier: In der bloßen Anwesenheit bei einer kirchlichen Begräbnisfeier kann als Ausfluss der Zugehörigkeit zu einem Wachkörper kein Eingriff in die Religionsfreiheit erkannt werden.)

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