JudikaturVwGH

Ra 2018/03/0049 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 2018

Ausgehend von der Regelung des § 8 Abs. 2 Z 3 WaffG 1996 setzt die Beurteilung der gebrechensbedingt fehlenden Fähigkeit eines sachgemäßen Umgangs mit Waffen in der Regel, sofern nicht Offenkundigkeit vorliegt, auf gegebenenfalls in Zusammenspiel der beteiligten Professionen (Mediziner, Waffentechniker) erstatteten Sachverständigengutachten beruhende Feststellungen über die körperlichen Gebrechen des Betroffenen und die davon ausgehenden Auswirkungen auf die Fähigkeit zu einem sachgemäßen Umgang mit Waffen voraus (vgl. VwGH 20.1.2017, Ra 2015/03/0062).

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