JudikaturVwGH

Ra 2017/15/0066 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2018

Mit dem Pauschalbetrag des § 34 Abs. 8 EStG 1988 werden nur die Mehrkosten aufgrund der Entfernung des Ausbildungsorts vom Wohnort und nicht die Kosten des Schulbesuchs selbst berücksichtigt (vgl. bereits VwGH 20.12.1994, 94/14/0087).

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