Ra 2017/12/0082 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Rückwirkung der Aufhebung des Erkenntnisses des VwG durch den VwGH ist im Rahmen eines Verfahrens über eine zulässige Revision jedenfalls zu beachten (vgl. VwGH 25.5.2016, Ra 2015/12/0032).