JudikaturVwGH

Ra 2017/08/0081 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
07. September 2017

Auch über Beschwerden gegen Bescheide der regionalen Geschäftsstelle des AMS, mit denen die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen wurde, ist gemäß § 56 Abs. 2 AlVG durch einen Senat zu entscheiden (Hinweis Erkenntnis vom 7. September 2017, Ra 2017/08/0065).

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