Ra 2017/08/0081 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Auch über Beschwerden gegen Bescheide der regionalen Geschäftsstelle des AMS, mit denen die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen wurde, ist gemäß § 56 Abs. 2 AlVG durch einen Senat zu entscheiden (Hinweis Erkenntnis vom 7. September 2017, Ra 2017/08/0065).